Die Vermietergeschichte geht in die nächste Runde. Ein schriftliches Vorverfahren ist quasi im Gange, und schon mit dem ersten Schreib aus meiner alten Heimat (der ganze Quatsch wird ja in Stuttgart verhandelt, offenbart sich mir wieder einmal, weswegen ich so meine Probleme mit der Justiz habe.
Wobei das Problem in diesem Fall schlicht der gesunde Menschen verstand ist.
Derletzt habe ich eine recht vielseitige Erklärung abgegeben zu dem zugegeben etwas sonderbaren Mietverhältnis in der alten Stuttgarter WG. Eine einseitige Anlage widmete sich beispielsweise schon alleine der Frage, weswegen kein schriftlicher Mietvertrag existiert und weswegen ich die Verantwortung dafür bei unserem Ex-Vermieter sehe. Und dann bekomme ich gestern also Post, und was lese ich da?
Das hier:
Äh gut, ich schreib dann mal einen... Quelle: Sash
Die Tatsache, dass ich auf das Wohlwollen dieses Gerichtes angewiesen bin, hält mich davon ab, einen leeren Umschlag zu schicken oder mich in der gebotenen Lautstärke dazu zu äußern, dass hier irgendjemand offensichtlich die Arbeit nicht macht, für die er da ist.
Ich denke mal, das wird ein witziges Telefonat, das ich da im Laufe des Tages führen werde 🙂
Der aktuelle Stand ist wohl der, dass unser werter Ex-Vermieter sich noch nicht zur Sache geäußert hat, und seine Frau wahrscheinlich dank des gestern eingegangenen Briefes mit unseren Erläuterungen mit Schaum vor dem Mund wilde Kriegsszenarien spinnt, die sicher nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Achtung, das sind natürlich nur Vermutungen!
Da ich keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, muss ich mir nun wohl nur nach darüber im Klaren werden, was genau die Formulierung
„Ein Antrag möge formuliert werden.“
nun für mich bedeutet. Bzw., was genau ich eigentlich beantragen muss: Ein Verfahren, eine Verurteilung, die Zahlung oder was? Naja, ich werde es noch rausfinden…
Arül – weil muss!


