Es gibt fantastische Neuerungen bezüglich des Leistungsschutzrechtes!
Ich weiß, ich bin nicht der einzige, der gelegentlich vermutet, wir werden im Bundestag von einem Rudel nett frisierter Gurken regiert – aber DAS jetzt, da fehlen nicht nur mir die Worte. Der Journalist Thomas Knüwer findet in seinem Blog Indiskretion Ehrensache z.B., dass das Wort geistesgestört schon nur unzureichend fürs LSR als solches sei. Und jetzt gibt es auch noch eine Änderung!
Wir erinnern uns: Das Leistungsschutzrecht soll die Verlage davor schützen, dass z.B. Suchmaschinen ihre Texte verwenden. Also natürlich soll Google ihre Texte anreissen, die Verlage wollen halt, dass man ihnen dieses Geschenk auch noch bezahlt. Dabei – und das wird jetzt gleich wichtig – haben wir ja bereits ein Urheberrecht, das verhindern soll, dass man fremde Werke unerlaubt benutzt. Alleine hielten die Suchmaschinen sich nach gängiger Meinung daran, denn es gibt z.B. die Ausnahme des Zitatrechts, was eine Verwendung von kurzen Textausschnitten in einem eigenen Kontext erlaubt. Das LSR wird quasi von den Verlagen gewünscht, damit diese „Lücke“ geschlossen wird.
Im Laufe der letzten Wochen ist selbst in der ansonsten ja weitgehend merkbefreiten Koalition die ein oder andere Unterstützerstimme fürs LSR weggebrochen, es ist zu vermuten, dass das der Grund ist, warum am kommenden Freitag bereits abgestimmt werden soll: schnell durchwinken, bevor noch jemand mitkriegt, was er da verabschiedet!
Faszinierend ist, dass es sich nun aber um eine abermals modifizierte Variante des Gesetzestextes handelt, die – laut netzpolitik.org – folgenden Wortlaut haben wird:
“Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.”
Der fett gedruckte Teil ist hierbei die Neuerung. Bei netzpolitik steht passend darunter:
„So. Und nun versuchen Sie dieses Gesetz mal zu verstehen.“
Das Gesetz soll also dafür sorgen, dass man künftig auch besonders kleine Textausschnitte schützt, außer es handelt sich dabei um besonders kleine Textausschnitte.
Chapeau!