26. Oktober 2009 · 06:53
Guten Morgen, liebe Leserschaft. Wieder ist eine Nacht vergangen, in der ich mich mit dem bevorstehenden Verfahren herumgeschlagen habe. Ozie und ich kommen immer weiter und in absehbarer Zukunft haben wir wirklich alles beisammen, was wir brauchen werden. Im besten Fall aber reicht ein einziger Text: Der hier in diesem Artikel weiter unten angefügte.
Es geht mehr oder weniger um die Eröffnung des ganzen Verfahrens. Gleich zu Beginn muss ich als Kläger meine Rechtsauffassung erklären. Das heisst, ich muss quasi dem Richter ein in sich schlüssiges Bild der Vorkommnisse liefern, das erklärt, weswegen ich der Meinung bin, meine in der Klage formulierte Forderung sei rechtmäßig.
Hier kommt es noch nicht zu einer Beweisaufnahme oder dergleichen. Dieser Aussage muss Dieter eine schlüssige Gegendarstellung gegenüberstellen, um nicht an diesem Punkt das Verfahren zu verlieren. Ihr seht also, es ist nicht unwichtig.
Und ich bitte die Leute, die sich dafür interessieren und / oder mir einfach einen Gefallen tun wollen, darum, diesen Text durchzulesen und ihn zu kritisieren. Dieser Text ist quasi die Kurzfassung von ALLEM, was wir an Argumenten haben. Die Beweise zu den Einzelpunkten sind ein ganz anderes Thema, hier geht es nur um die Tatsachen, so wie ich sie sehe. Und ich möchte hier die Frage stellen, ob das schlüssig ist. Ist das verständlich? Die zugehörigen Paragraphen schreibe ich später dazu, die spielen auch erstmal keine Rolle.
Ich selbst kann den Text nicht mehr unabhängig lesen. Ich hab zu jedem Punkt Beweise, Erläuterungen, Hinweise und Ideen im Kopf. Ich brauch einfach ein wenig Input von außen! Also wenn ihr denkt: „Das ist unlogisch!“ oder „Das versteht ja keiner!“, dann bitte ich euch drum, mir das zu schreiben. Ist es zu kurz oder zu lang (vielleicht eine Frage für die angehenden Juristen hier), zu einfach oder zu kompliziert? Bekloppte Formulierung oder falsche Wortwahl? Jede Anregung zum Nachdenken und Umformulieren ist willkommen!
OK, genug gesagt! Hier ist der Text, wie ich ihn wahrscheinlich mehr oder minder in der Endfassung wörtlich vorlesen werde:
Die Existenz von Mietverhältnis und Kaution sind unstrittig. Aus folgenden Gründen lehne ich die von den Beklagten erklärte Aufrechnung ab:
1. Verjährung
Die in der Klageerwiderung erklärte Aufrechnung mit meiner Forderung ist nicht möglich. Die Schadensersatzansprüche seitens der Beklagten sind am 9. April 2008 verjährt. Innerhalb der Verjährungsfrist haben die Beklagten keinen Schadensersatz von mir gefordert. Da die erst jetzt gestellte Forderung den Beklagten kein Recht zur Aufrechnung gibt, sind sie dazu zu verurteilen, die Kaution an mich auszuzahlen.
2. Einrede
Die von den Beklagten erklärte Aufrechnung ist desweiteren nicht möglich, da eine schriftliche Einrede meinerseits den Beklagten schon am 6. April 2008 zuging. Bereits damals erklärte ich, nur den am 8. Oktober 2007 vereinbarten Schadensersatz für zwei geringfügige Schäden zu leisten. Hierfür setzte ich natürlich eine Abrechnung voraus. Diese jedoch ist bis heute unterblieben.
3. Erklärung
Herr Dieter XXX hat im Namen der Beklagten am 8. Oktober 2007 abschließend erklärt, dass ich nur für eine fehlende Türklinke und ein beschädigtes Türblatt im Wert von ca. 50 € Schadensersatz zu leisten habe. Die Beklagten haben dieser Erklärung nicht widersprochen. Daher war sowohl die Zurückhaltung meiner Kaution über nunmehr zwei Jahre, als auch die Forderung weiteren Schadensersatzes unrechtmäßig.
4. Verantwortlichkeit
Bis zum 31.12.2006 war Sven XYZ Hauptmieter der gesamten Wohnung. Sämtliche mir nun zur Last gelegten Schäden bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits, was den Beklagten spätestens seit der Wohnungsbesichtigung im November 2006 bekannt war. Obwohl ich bereits seit 2003 Teile der Wohnung bewohnte, begann das nun relevante Mietverhältnis zum 1. Januar 2007. Für sämtliche vorher entstandenen Schäden an der Mietsache bin ich daher nicht verantwortlich.
Trotz des Wissens um diese Verantwortlichkeiten versuchte insbesondere Frau Petra XXX bereits im Namen der Beklagten, mir einige dieser Schäden anzulasten. Da ich mich eindeutig gegen diese Rechtsauffassung im Beisein beider Beklagten gewehrt habe, hat Herr Dieter XXX die unter 3. genannte Erklärung abgegeben.
5. Schäden
Ungeachtet der Tatsache, dass ich für die Schäden nicht verantwortlich zeichne, habe ich berechtigte Zweifel am Schadensumfang, den Kosten der Behebung, sowie an den Kostenvoranschlägen an sich.
Der Klage ist daher in vollem Umfang stattzugeben.
Bevor hierzu Anmerkungen kommen: Wir sind uns bewusst, was es bedeutet, zwei Wochen vor dem Verfahren alle Punkte offen zu legen unter dem Gesichtspunkt, dass der gegnerische Anwalt das in die Finger bekommen und für seine Zwecke nutzen kann. Ich bin aber überzeugt davon, dass die Tatsachen an sich bis ins letzte Detail wasserdicht sind, und nach abschließender Einschätzung der uns bisher zugegangenen Schriftstücke gibt es dem hier von der Sache her nichts entgegenzusetzen. Die kritischen Punkte kennt der Anwalt aus unseren Schreiben und bereitet sich darauf vor. Der Erkenntnisgewinn bei ihm wird sich im Zweifelsfall auf die Tatsache beschränken, dass ich doch nicht so blöd bin und die Verjährung nicht bemerke.
Also keine Sorge, ich weiss, was ich tue 😉