Sinn für Humor

Juhu! Gerichtspost!

Ich freue mich tatsächlich darüber, denn arg viel Schlimmes hab ich derzeit nicht zu erwarten und alles, was jetzt noch ankommt, kann ich vielleicht für die Stellungnahme brauchen, die ich bis 7. Januar ans Gericht schicken muss. Es ist ja noch nicht so lange her, dass ich mit der Richterin telefoniert habe, um ein paar Kleinigkeiten zu klären.

Unter anderem ging es um Kostenvoranschläge. Nämlich jene, die just die Schäden beweisen sollen, die mir derzeit noch angelastet werden. Die liegen mir nämlich nicht vor. Eigentlich müssten sie das zwar, aber es könnte ja auch sein, dass sie bei Gericht liegengeblieben sind.

Nun hat die Richterin offenbar den gegnerischen Anwalt konsultiert und nun liegt folgender Brief in meinem Briefkasten:

Sehr geehrter Sash,

anliegend erhalten Sie eine Abschrift des Schriftsatzes der Gegenseite zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen […]

Oha! Was hat die Gegenseite jetzt gemacht? Neugier! Dann lese ich die Abschrift:

In Sachen Sash./. Dieter

werden die Anlagen zu den Schriftsätzen vom 14.10. und 29.10.2009 für den Kläger auflagegemäß beigefügt.

Aha! Haben sie uns die also ernsthaft nicht zukommen lassen damals. Naja. Besser spät als nie, sagt man ja so schön. Aber wenn wir gerade beim Thema sind: Das waren die einzigen beiden Blätter. Ich habe nun also vom Gericht die schriftliche Bestätigung, dass mir die Kostenvoranschläge zugehen, allerdings ohne die Dinger selbst. Der Informationsgehalt dieses Schreibens ist also etwas dürftig…

Ich verstehe die Leute nicht, die Gerichtsverfahren nicht wenigstens ein bisschen witzig finden! 🙂

2 Comments

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2 Responses to Sinn für Humor

  1. Doch, da kann ich deine Freude nachvollziehen… 😉

  2. @Paramantus:
    Puh! Immerhin einer! 🙂

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