6. Januar 2010 · 03:28
Ja, es gibt da einen Anwalt, mit dem ich jetzt gerne anstoßen würde. Manche behaupten zwar, er vertrete bei einem Verfahren meine Gegenpartei, aber seit gestern ist diese Aussage wohl nicht haltbar.
Der Eilbrief vom Gericht ist angekommen. Die gesammelten Kostenvoranschläge für die angeblich von mir verursachten Schäden. Aus diesem Sammelsurium ließen sich einige wichtige Fakten für uns extrahieren.
Zum einen, dass besagter Anwalt gelegentlich mit Brutto-Netto-Rechnungen durcheinanderkommt. Aber das will ich nicht an die große Glocke hängen, dafür bekommt keiner ein Bier von mir spendiert. Da mag ich noch so schlecht in Mathe sein, aber das reicht mir nicht als Freundschaftsbeweis.
Interessant wird es bei den uns bisher noch unbekannten Kostenvoranschlägen. Insbesondere der, der die „Grafitti“ in der Wohnung betrifft. Das ist aktuell die größte Forderung von 700irgendwas Euro. Der Kostenvoranschlag ist datiert auf den 19.1.2008 und somit wider unserem Erwarten auch schon reichlich früh erstellt – dafür dass Dieter ja angeblich im Mai 08 noch nicht abrechnen konnte. Die Auflistung der Firma Blumenschank* ergibt folgendes:

Nur die „Graffiti“? Quelle: KVA
Es ist mir etwas schleierhaft, weswegen ich wegen ein paar Wandbildern das Streichen von 72 m² Wand bezahlen soll. Da sollten ja wohl die 190 € reichen, die für das Behandeln, Isolieren und für das tolle Spray nötig sind. Von der ganzen Wohnung war nie die Rede…
Das ist schon eine nicht unspannende Geschichte, weil sich alleine damit der Gesamtschaden mit allen anderen mir noch vorgeworfenen Sachen auf deutlich unter 1000 € einpendelt, was auch der Richterin Anlass zur Frage geben sollte, warum ich denn auf meine komplette Kaution verzichten soll. Aber auch das reicht noch nicht für eine Einladung meinerseits. Der Hammer kommt, wenn man umblättert.
Dem Kostenvoranschlag ist nämlich eine E-Mail beigefügt. Eine Art Auftrag sozusagen. Dass mir diese Mail nun vorliegt, dass der Anwalt sie mitgeschickt hat, das ist für mich der Grund, ihn plötzlich – trotz persönlicher Antipathie – so zu schätzen. Die Mail ist geschrieben von Petra und Dieter und richtet sich an die Inhaber der Firma Blumenschank. Die wichtigsten Dinge möchte ich anhand des Ausdrucks mal erklären.
Da wäre das Datum der Mail:

Was hatten die so spät noch zu klären? Quelle: Mail-Ausdruck
Es ist schon komisch, dass dem Angebot eine Mail vom 13. Oktober 2009 angehängt ist. Aber wir hatten ja so oder so unsere Zweifel am Datum, nicht wahr?
Dann die Anrede:

Hallo Gaby! Quelle: Mail-Ausdruck
Was schreiben sie ihrem Maler? Hallo Gaby natürlich! OK, im Ernst: Es ist nicht verboten, seine Leute zu kennen. Ich hab nicht einmal was dagegen, dass Dieter und Petra Bekannte beauftragt haben. Was das „bei unserem Problem Helfen“ bedeutet, weiss ich zwar, kann es aber nicht beweisen 🙂
Die Mail geht weiter mit einem ganzen Haufen Zahlen. Eine Auflistung von Flächen, die gestrichen werden müssen. Mehr oder minder der komplette obere Teil der Wohnung, der – glaubt es mir bitte – nicht völlig übersät war mit Wandbildern. Der wirklich interessante Part, sowohl inhaltlich als auch orthografisch, kommt dann am Ende:

Sieh mal einer an… Quelle: Mail-Ausdruck
Irgendwie haben wir derartiges ja schon vermutet, aber es ist doch wirklich schön, das schwarz auf weiß vorliegen zu haben. Gut, das Jahr ist hier zwar verdeckt, aber
1. ist der Kostenvoranschlag ja auf den 19. Januar 2008 datiert
2. ist das 08 nur nicht lesbar, weil da ein Zettel drübergeheftet war, auf dem folgendes steht:

Danke, Herr Blumenschank! Quelle: Mail-Ausdruck
Ich weiss ja, ich singe hier desöfteren Hymnen über das schon längst gewonnene Verfahren, obwohl es immer irgendwie weitergeht. Aber inwiefern meine Ex-Vermieter oder deren Anwalt das jetztige Unterhaltungslevel ohne vorschnell ein Urteil zu provozieren noch steigern wollen, entzieht sich meiner Vorstellungskraft…
Der Anwalt hat uns einen Beweis geschickt, dass der Kostenvoranschlag für den wichtigsten Posten eine Gefälligkeit war. Die Mail legt sogar nahe, dass der Kerl eventuell nicht einmal in der Wohnung war. Warum sonst sollten meine Ex-Vermieter ihm die Maße der zu streichenden Flächen mailen? Und was sagt es bitte aus, dass die Bude 2 Jahre nach meinem Auszug nicht in Ordnung war? Vom rasanten Verfall der Glaubwürdigkeit der Beiden ganz zu schweigen…
Eine gewisse Fassungslosigkeit überwiegt derzeit noch, aber es wäre doch wirklich ok, dem Anwalt hierfür einen auszugeben, oder?
😀
*Name geändert