12. Dezember 2009 · 22:20
Die Überschrift bezieht sich nicht nur auf den letzten Artikel, sondern tatsächlich auch auf diesen. Obwohl er thematisch zu ganz ganz anderen Dingen springt:
Gericht!
Streit!
Vermieter!
Keule!
Oder so…
Heute ist der 12.12.09, am 9.12.09 ist die Frist abgelaufen… wir hatten Post vom Gericht! Dieter war genötigt, auf unser enormes Sammelsurium an Fakten, Berichten und Beweisen zu unserem Rechtsstreit zu antworten, und wie zu erwarten war, hat er das getan. Die Verspätung ergibt sich natürlich daraus, dass das Ganze zwischendrin übers Gericht läuft. Ganz ehrlich: Ich hab das ewig herbeigesehnt und den Brief mit extrem zittrigen Händen gelesen. Panik hatte ich keine, ich kenne den Sachverhalt und die Situation als Ganzes mit am Besten. Ich weiss ja, was alles möglich ist.
Im vom Gericht beigelegten Brief werde ich zu einer erneuten Stellungnahme auf die Stellungnahme gebeten. Was mir sehr gut passt, aber natürlich Fragen offen lässt, ob die Richterin noch nicht überzeugt ist oder was im Schilde führt. Aber das sind Spekulationen und die sind hier fehl am Platze.
Ich weiss, dass sich die Gerichtsgeschichten inhaltlich oft wiederholen. Tut mir fast ein wenig Leid, aber hier muss ich meinen Blog auch als Gedankensortiermaschine verwenden – und vielleicht ist ja doch jemand ein wenig interessiert. Also, ihr kennt das Spielchen. Ich zerpflücke alles mal wieder Wort für Wort und lasse euch so an meinen Gedanken teilhaben. Für neue Leser (Hallo Radio-Hörer!): In der Kategorie Feinde/Vermieter findet sich die Vorgeschichte in sehr vielen unüberschaubar langen Beiträgen 😉
Die Stellungnahme beginnt mit dem schlichten Hinweis, dass auflagegemäß zu meinen Ausführungen Stellung genommen wird. Hmm… ich mach sowas gerne freiwillig, aber ich erzähle ja auch die Wahrheit. Dann geht es los:
1. Die vom Kläger vorgelegte Kündigung des Herrn Sven vom 27.9.2006 ist den Beklagten nicht erinnerlich und bei den Beklagten nicht vorhanden.
Na das nenne ich mal einen Ausbund an Zuverlässigkeit und Organisationstalent! Vor Gericht waren sie sich immerhin sehr sicher, dass da nichts ist und der Anwalt selbst hat noch darüber gescherzt…
Die Beklagten stellen allerdings außer Streit,
Finde ich eine geile Formulierung. Die merke ich mir!
dass es sich bei den Unterschriften der Kündigung um die Unterschriften der Beklagten handelt.
Gut zu wissen, dass die Sehkraft erst nach dem Gedächtnis nachlässt. Irgendjemand aus der Forschungsabteilung Interesse an solchen Befunden?
2. Die Behauptung des Klägers, die Wohnung sei vom Beklagten im Namen der Beklagten abgenommen worden, wird ausdrücklich bestritten.
Ich verstehe ja, dass man das nicht zugeben will, aber ich warte noch auf eine schlüssige Gegendarstellung meiner Geschichte.
Der Kläger räumt ja in einem seiner früheren Schriftsätze selbst ein, dass er von den Beklagten zur Schadensbeseitigung aufgefordert worden ist.
Ach, sehr geehrter Herr Anwalt: Wenn sie wüssten, worauf sich meine Aussage bezieht, dann würden sie sich da nicht so einhaken… aber gut, ganz unter uns: Der Beklagte hat mir 2 Monate vor der Wohnungsübergabe gesagt: „Was de hee g’macht hasch, muss’sch richde!“ Das so umzumünzen, dass er am Tage der Begehung konkrete Schäden benannt hat, ist echt ein wenig dreist.
Es kann keine Rede davon sein, dass die Beklagten mit dem Zustand der Wohnung, wie sie vom Kläger zurückgelassen worden ist, einverstanden gewesen wären.
Das weiss ich nicht. Tatsache ist, dass uns die Evolution und die Forschungsabteilungen der auf Schreibbedarf und Briefversand spezialisierten Unternehmen dazu Mund, Kugelschreiber, Briefpapier und Einschreiben geschenkt haben, um so eine Geisteshaltung kundzutun.
Die Beklagten haben bereits deutlich gemacht, dass sie deshalb keine Kautionsabrechnung erteilt haben, weil sie darüber hinausgehende Ansprüche nicht geltend zu machen gedachten.
Ich wiederhole das mal kurz in meinen Worten: Dass ich mein Geld nicht bekomme – und sogar ihnen welches schulde – war meinen Vermietern seit der Übergabe der Wohnung klar. Statt aber mich mit diesem traurigen Umstand zu belasten, haben sie einfach zwei Jahre lang keine Rechnung erstellt, die das nahelegt und stattdessen mir gegenüber die Klappe gehalten. Ist das richtig?
Vielmehr wurde lediglich die Kaution einbehalten, was zwischen Naturparteien nicht gerade unüblich ist.
Dagegen ist es aber sehr unüblich, dass man damit vor Gericht durchkommt, wenn eine der beiden „Naturparteien“ einer solchen Regelung schriftlich widerspricht.
3. Selbst wenn man davon ausgehen will,
(Er hat Angst, die Richterin tut es)
dass sich der Kläger mit seiner Rechtsauffassung durchsetzt, er sei nicht in das bestehende Mietverhältnis mit dem Vormieter Sven eingetreten, sondern habe mit den Beklagten ein neues Mietverhältnis begründet, steht ihm ein Anspruch auf Rückerstattung der Kaution dennoch nicht zu.
Also wieviel mehr als eine schriftliche Kündigung mit der Unterschrift von beiden Seiten braucht es denn, bis sie verstehen, dass ihre Mandanten einen an der Waffel haben bezüglich ihrer Rechtsauffassung?
Tatsächlich hat nämlich der Kläger zwar nicht alle in der Wohnung festgestellten, zwischen den Parteien unstreitigen Schäden verursacht.
Ach? Doch nicht alle? Na sowas! Ist ja nicht so, dass ich das nicht immer sagen würde…
Allerdings hat er einige der Schäden verursacht, die in der Summe den Kautionsbetrag deutlich übersteigen.
Über die Definition von „einige der Schäden“ und „deutlich übersteigen“ reden wir am Ende des Absatzes nochmal miteinander!
Im Einzelnen sind folgende der Schäden, die bei Auszug des Klägers unstreitig vorhanden waren, am 01.01.2007 noch nicht vorhanden gewesen:
Vorwarnung an den Herrn Anwalt: Ich kann da was widerlegen…
a) Beseitigt werden und überstrichen werden musste (sic!) die Graffiti laut Angebot der Fa. xy vom 19.01.2008. Es handelt sich hierbei um Beträge von 120,00 €, 576,80 € und 74,75 € zuzüglich Mehrwertsteuer somit insgesamt brutto 771,55 €
Puh! Böse Zahlen! Mal abgesehen davon, dass uns dieser Kostenvoranschlag noch nicht zur Überprüfung vorliegt, kann ich nur nochmal anmerken: Die Wände waren ramponiert und hätten ausgebessert werden müssen. Bereits seit 2003. Nicht nur, dass ein Bemalen der Wände ein sachgemäßer Gebrauch und deswegen von den Vermietern zu bezahlen ist – nein, die Renovierung wäre ungeachtet der Bilder nötig gewesen, und somit nicht mein Bier!
b) Die beklebten Badfliesen mussten ausgetauscht werden gemäß dem Angebot der Firma yz vom 11.01.2008 in Höhe von 279,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, somit brutto 332,01 €.
Ähm… nö! Das war schon vorher da.
Das ist jetzt ein bisschen blöd gelaufen für die notorischen Falschaussager in Form von Ex-Vermietern, aber ich hab vor ein paar Stunden folgendes Foto gefunden:

Die Wellen an der Wand sind der Schaden, Quelle: Sash
Dieses Foto, laut Metadaten am 22.06.2005 (!) aufgenommen, zeigt die Beklebung der Fliesen recht deutlich. Zumindest das Jahr lässt sich desweiteren durch Zeugen bestätigen, da das Bild Teil einer Serie war, bei der wir ein Schild (siehe Spiegel) mit Glückwünschen immer wieder fotografiert und dann die Bilder einer Freundin zum Geburtstag geschenkt haben. Was sie natürlich bezeugen kann… böse Welt mit den Beweisen, nicht wahr?
c) Die Duschabtrennung, hierbei handelt es sich um Schiebetüren, musste ausgetauscht werden gemäß […]
Bla Blubb! 76,16 €! Wir haben schon Zeugen benannt, die das widerlegen.
Somit hat der Kläger Schäden in Höhe von insgesamt brutto 1.179,72 € selbst verursacht.
So, das liegt also „deutlich“ über der geforderten Kaution von 1.000 €? Noch dazu so eindeutig, dass ich diesen Umstand ohne Abrechnung zu akzeptieren habe? Hier ist meine Rechtsauffassung tatsächlich eine andere.
Das Interessante ist, dass die Schadenssumme ganz still und heimlich von über 4.000 € auf knapp über 1.000 € abgenommen hat. Der Großteil dieser Summe sollte gesetzlich unhaltbar sein, und beim Rest haben wir Zeugen und Fotos. Also wenn die Glaubwürdigkeit meiner Vermieter bis jetzt noch ok gewesen sein sollte, dann wird sie nach meiner Antwort im negativen Bereich sein.
Beweis: Zeugnis des Herrn René, Sohn der Beklagten, zu laden über diese
Ähm, das hatten wir doch schon…
Der benannte Zeuge René war sowohl bei der Wohnungsbegehung vor dem 01.01.2007 als auch bei der Begehung mit dem Kläger im Rahmen dessen Auszugs dabei und kann den Zustand der Wohnung zum jeweiligen Zeitpunkt im Einzelnen bezeugen.
OK, das mit dem Nachlassen des Augenlichts müssen wir nochmal besprechen. René war anwesend? Gut, dass ich das nach zwei Jahren auch mal erfahre. Komisch nur, dass ihn sonst keiner gesehen hat. Sash fragt beängstigt: Existiert dieser René überhaupt???
Das Vorhandensein der Schäden bei seinem Auszug hat der Kläger sowohl mit seinen Ausführungen
Spüre ich beim Wort Ausführungen eine negative Konotation? Waren wir zu ausführlich?
in seinen Schriftsätzen als auch mit seinen Erklärungen im Rahmen des Termins am 11.11.2009 vollumfänglich unstreitig gestellt.
Boah, mach mal kein Fass auf, Herr Anwalt! In diesem Punkt sind wir uns einig und das ist ok so! Nur weil ich die Wahrheit vertrete und du so tust, müssen wir ja nicht gleich einen zusammen trinken.
Da die genannten Schäden
Die ja jetzt plötzlich wesentlich weniger geworden sind…
zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme am 01.01.2007 nachweislich nicht vorhanden waren,
Moment! Der Nachweis fehlt! Kunststück, habe ich doch die Gegenbeweise…
haftet er hierfür den Beklagten auf Schadenersatz im Rahmen der zur Verfügung gestellten Kaution.
Nö. Will ich immer noch nicht. Ätschebätsch!
Entsprechende Aufrechnung wurde erklärt,
Aber nicht sinnig begründet.
weshalb die Klage abzuweisen ist.
Entsprechend…
Und da ich wenigstens über das alles bloggen kann und das meinen Spaß an der Sache deutlich erhöht, finde ich es ja ganz ok, dass es noch ein wenig weitergeht 🙂