Was erzählen …

Der Artikel vorher hat mich ein bisschen an meine Jugend zurückerinnert. Ach, wie war das doch lustig, als man „eigentlich“ ja noch nicht ewig rausgehen durfte. Ich hatte es diesbezüglich gut, denn ich hatte mit meinem Vater zu der fraglichen Zeit, so ab 15, 16, eine recht gute Beziehung. Er hatte zwar die Telefonnummern meiner Freunde und wollte durchaus wissen, wo ich übernachtete, aber ich wusste, dass er sich dort nur melden würde, wenn es einen WIRKLICHEN Notfall geben sollte. Und wenn ich ihm danach erzählte, dass wir die Nacht über um die Häuser gezogen sind, war das ok. Selbst gröberen Unfug hab ich meist mit etwas zeitlicher Verzögerung eingeräumt und wir konnten das soweit angenehm bereden, dass ich so einen Quatsch wie Hausarrest oder dergleichen nie zu fürchten hatte. Ich durfte meine Grenzen ausloten, es war aber auch klar, dass es welche gibt, die tabu sind. Abends feiern und morgens nicht zur Schule gehen, das hätte ich mir sicher nie erlauben dürfen. Rückblickend ein guter Weg, denn so musste ich z.B. Konzerte nie vorzeitig verlassen und bin doch ein halbwegs zuverlässiger Mensch geblieben.

Was ich sicher nie vergessen werde, ist allerdings, was er mir mit auf den Weg gegeben hat, als ich ihn erstmals damit konfrontierte, dass ich und meine (damals glücklicherweise volljährigen) Freunde durchaus hier und da mal von der Polizei angehalten und nach dem Alter gefragt wurden. Und das war mehr oder weniger im Wortlaut folgendes:

„Sollten mich mal nachts um drei die Cops wecken wollen, weil Du noch draußen unterwegs bist, dann sag denen ruhig vorher, dass sie sich warm anziehen sollen, mir mit so einem Quatsch zu kommen! Wenn ich Dir und deinen Kumpels zutraue, nachts alleine unterwegs zu sein, dann ist das immer noch meine Sache und geht die ’nen feuchten Kehricht an!“

Schade (und eigentlich erstaunlich in Süddeutschland), dass es zu diesem Telefonat nie kam. 😉

4 Comments

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4 Responses to Was erzählen …

  1. Ich fürchte nur, die Polizei hätte das etwas anders gesehen als dein Vater. Zumindest heute sind die strenger als damals.

  2. @Blogolade:
    Vielleicht. Aber mal im Ernst: Was für Folgen hätte das für wen gehabt?

  3. Carom

    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtspflichtverletzung_%28BGB%29
    Im Zweifel haben die Eltern a) Geld und einen guten Anwalt oder b) berechtigtes Vertrauen in ihr Kind. Ich empfehle c) beides.

  4. @Carom:
    Sicher. Aber ein Verfahren anstreben, wenn nix passiert ist und zudem volljährige Begleitung existiert?

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