Ich bin ein fauler Sack. Die Lorbeeren ob des gewonnenen Gerichtsverfahrens gegen meinen Ex-Vermieter sind längst ihrer Vergänglichkeit anheim gefallen, und wir haben bisher immer noch keinen Antrag auf Kostenfestsetzung auf den Weg gebracht. Aber gut Ding will Weile haben…
Im Gegensatz zu heiteren Blogbeiträgen fließen mir gerichtstaugliche Schreiben nicht so locker aus den Fingern. Aber in den letzten paar Stunden haben Ozie und ich uns dann doch mal rangesetzt und geschaut, was von unseren Auslagen wir eigentlich geltend machen können. Dass dabei eine ordentliche Summe rauskommt, war im Prinzip klar. Das Verfahren fand in Stuttgart statt, insofern ist schon die Anfahrt jeweils teuer und zeitraubend gewesen, und in Kombination mit Tagegeld, Verdienstausfall und Übernachtungspauschalen könnte da am Ende eine wirklich knuffige Stange Geld bei herauskommen, über die sich unser werter Dieter sicher dreifach ärgern wird.
Mit allen Auslagen für Gericht und Zeugen kommen wir im Optimalfall auf einen Betrag von rund 1.500 €. Das sind 150% des Streitwertes 🙂
Das ist zweifelsohne völlig unverhältnismäßig. Aber wahr.
Es war ja nicht meine Idee, ein aussichtsloses Verfahren zu führen, bei dem die gegnerische Partei einen Anreiseweg von nahezu 700 km hat. Wie geil wäre die Auflistung erst, wenn wir auch noch einen Anwalt hätten?
Die Geschichte mag jetzt auch noch mit Widerspruch hier und Einwand da ein bisschen hin und her gehen. Das ist ok. Vielleicht fallen auch ein oder zwei Tage Verdienstausfall weg und der Betrag verringert sich etwas, mal sehen! Aber ich bereue es irgendwie schon wieder, die Gesichter unserer Lieblingsverschläfer in Stuttgart nicht zu sehen, wenn sie das entsprechende Schreiben aufmachen…
Ach ja, und bei aller Freude über den winkenden Reichtum: Das sind alles Kosten, die im letzten Jahr, oder Anfang des jetztigen aufgelaufen sind. Den Gegenwert in Form zweier Kurzurlaube haben wir auch schon genossen. Das ist nur ein klitzekleiner Bonus, ein Zuckerchen, ein gemeiner Seitenhieb, ein Schlag mitten in die Fresse. Kurz: Ein Riesenspaß! 😀
Und ich dachte schon du hättest in deinem privaten Blog was übers Taxifahren geschrieben bei der Überschrift 😀
@Dom:
So verplant bin ich dann auch nicht 😀
Ich hatte auch zuerst die Hoffnung Sash hätte den Blödsinn erkannt und endlich mal wieder etwas zu seiner Arbeit geschrieben.
Natürlich ist eine Geschichte über deinen freundlichen Vermieter auch sehr nett. Wie sieht es den jetzt weiter aus? Wenn er jetzt doch nicht so viel zahlen will, gibt es dann ein neues Verfahren wo ihr wieder nach Stuttgart reisen sollt?
Wäre ja jetzt eine gute Gelegenheit, noch kann man sich ja Stuttgart ansehen bevor es im Erdboden aufgrund eines Bauunglücks komplett verschwindet.
Schönes Lehrgeld für die Beiden.
Und deine Schadenfreude finde ich auch nur zu verständlich und richtig.
Früher wären solche Spezis vom Säbelzahn gefressen worden, heute frisst du eben ihr Geld. 😉
@Nobody: Das Gericht entscheidet unmittelbar, ob es dem Kostenfestsetzungsantrag (ganz oder teilweise) stattgibt. Selbst wenn eine der Parteien daraufhin sofortige Beschwerde einlegt, wird über diese per Beschluss entschieden, d.h. es gibt keine mündliche Verhandlung.
@Sash: Denke an Zinsen, § 104 (1) ZPO. Einfach „zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Eingang des Festsetzungsantrags“ hinzufügen. Je nachdem, wie lange das auch wieder alles dauert, kann da nochmal ein erkleckliches Sümmchen zusammenkommen.
A propos: Ist die Hauptforderung denn mittlerweile bezahlt? Oder müsst ihr doch noch einen Gerichtsvollzieher losschicken?
@Marco
Hinterher hebt er noch ab vor lauter Geld. 😉
@Nobody:
Nee, deswegen fahr ich nicht nach Stuttgart. Da muss ich andere Gründe finden.
@Der Maskierte:
Ah, die darwinistische Betrachtungsweise. Hier mal gar nicht so unangemessen 🙂
Aber Abheben werde ich deswegen nicht…
@Marco:
Danke für die Erklärung und auch danke für die Erinnerung an die Zinsen. Die werden wir wohl fordern. Warum auch nicht? 😉
Die Hauptforderung war eigentlich ziemlich zügig bezahlt. Klar, erst einen Tag später als wir verlangt hatten, aber im Grunde doch binnen einer Woche. Kommentarlos, mit Zinsen, alles ordentlich. Immerhin.
@Sash
So verkehrt ist der gute Onkel Darwin gar nicht. Auch wenn seine Lehren manchmal böse weh tun. 😉