Kreditbearbeitungsgebühren?

Kann man sich ja mal zurückholen …

Das Thema ist vielleicht nur noch so mittel aktuell, durchs mediale Dorf getrieben wurde die Sau mit der Unrechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren der Banken schon vor einiger Zeit. Aber da ich gerade den Brief der Sparkasse in der Hand habe, der zumindest mal keine Ablehnung ist – und da zudem der letzte Monat anbricht, indem man für alte Verträge von vor 2011 noch Geld zurückfordern kann – dachte ich, ich melde mich auch mal bei diesem etwas seltsamen Thema zu Wort.

Da ich ja sowieso gerade ein wenig im Clinch liege mit der Sparkasse und ein wenig Geld ganz gut gebrauchen kann (eine bedauerlicherweise oft zusammen auftretende Kombination 😉 ) hab ich nämlich auch mal einen Musterbrief abgeschickt. Das war kaum aufwändiger als damals 2002 eine Wehrdienstverweigerung aus dem Internet einzureichen und hat wohl zumindest mal alle notwendigen Bedingungen erfüllt. Ob ich das Geld am Ende sehen werde, ist noch nicht sicher (die Banken sind anscheinend ziemlich überfordert mit dem ganzen Spaß gerade), aber ich würde mal vermuten, wenigstens wahrscheinlich.

Die Stiftung Warentest hat nicht nur eine gute Erklärungsseite zum Thema, sondern eben auch jene Musterbriefe. Falls also irgendwer von Euch zwischen 2004 und 2011 irgendwo einen Kredit aufgenommen hat, sollte jetzt mal schnell nachsehen, denn nächstes Jahr könnte es zu spät sein. Selbst bei meinem damaligen Wald-und-Wiesen-Kredit (eine Umschuldung, ca. 3.000 €) sind (inkl. Zinsen) bis zu 200 € angefallen, die ich jetzt vermutlich wiederbekommen könnte. Wenn ich mir da jetzt einen Immobilienkredit vorstelle, bei dem die Gebühren vielleicht „ein bisschen“ höher ausgefallen sind …

Das Problem ist: Nichts genaues weiß man bisher. Welche Bank das wie handhabt, zeigt ja gerade erst der aktuelle Verlauf. Ich wollte nur mal Bescheid sagen, dass die Sparkasse dem ersten Anschein nach recht vernünftig reagiert, und das bei überschaubarem Einsatz meinerseits. Nach dem 31.12.2014 soll es zwar noch Möglichkeiten über Ombudsmänner geben, das Ganze vorher schon klarzumachen, soll aber trotzdem der einfachere und vor allem sicherere Weg sein. Da muss ich mich aber auch auf die Fachleute verlassen. Ein Blick auf die Stiftung-Warentest-Seite ist sicher eine gute Idee. (Andere Infoseiten gibt’s natürlich sicher auch zuhauf.)

3 Comments

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3 Responses to Kreditbearbeitungsgebühren?

  1. Marco

    Das Problem an

    „Ob ich das Geld am Ende sehen werde, ist noch nicht sicher (die Banken sind anscheinend ziemlich überfordert mit dem ganzen Spaß gerade), aber ich würde mal vermuten, wenigstens wahrscheinlich.“

    ist halt, dass für Bearbeitungsgebühren aus den Jahre. 2004 bis 2011 am Jahresende die Verjährung eintritt. Wenn die Bank es also schafft, dich bis zum Jahresende hinzuhalten, braucht sie die Gebühr nächstes Jahr nicht zurückzuzahlen. Das einzige, das dagegen hilft, ist rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten, konkret: Klage zu erheben bzw. einen Mahnbescheid zu beantragen.

    Kannst sich gerne mal an die angegebene Email-Adresse wenden, wenn du Fragen dazu hast.

  2. @Marco:
    Die Bank hat mir schriftlich gegeben, dass sie keinen Verjährungseinspruch stellen werden, sollte diese Zeit überschritten werden. Freiwillig.
    Natürlich hält sie erst einmal nichts davon ab, es dennoch zu tun – aber ich glaube, dass das vor Gericht nicht gut aussehen würde, wenn sie es doch tun. Grundsätzlich hast Du recht, da bin ich sicher. Aber ein gewisses Vertrauen hab ich dann doch in die Justiz, dass sie das ggf. als irreführend anerkennen würde.

  3. Marco

    Nee, dann ist OK, wenn du diesen Verzicht schriftlich hast. Das passt dann.
    Die Möglichkeit hatte ich in dem vorigen Kommentar weggelassen, weil man das eben nicht in der Hand hat, ob man diese Erklärung erhält.

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