Es geht weiter!

Es kam wie es kommen musste. Nur später als erwartet. Der Brief vom Amtsgericht Stuttgart ist angekommen, und ich freue mich, verkünden zu dürfen: Es geht weiter!

Wir werden alle noch ein bisschen Spaß an diesem Verfahren haben!

Die Richterin hat nun ein Vergleichsangebot vorgelegt, das ich eigentlich unbesehen ablehnen könnte. Die Begründung für das Ablehnen eines Vergleichs hatte ich bei der mündlichen Verhandlung am 11.11.09 schon dabei, ich muss sie eigentlich nur noch ergänzen um ein paar Punkte, die inzwischen noch zusätzlich dagegen sprechen.

Also der vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass Dieter mir 500 € zahlt und jeder seine Auslagen selbst trägt.

Ich verstehe das Angebot, aber eine derartige Einigung kommt für mich nicht in Frage. Nicht einmal „aus Prinzip“, wie man so schön sagt. Und 500 € wären im Moment auch nicht zu verachten, ganz klarer Fall. Aber nicht unter diesen Umständen!

An den 500 € habe ich zu bemängeln, dass Dieter mir bisher für 0,00 € der Schadenssumme nachgewiesen hat, dass ich dafür verantwortlich bin. Warum also sollte ich ihm hier 500 € schenken?

Zu den Kosten: Ich habe diese Klage nicht eingereicht, weil ich gerne mal einen Prozess führe. Ich habe Klage eingereicht, weil mein Ex-Vermieter wort- und grundlos meine Kaution von 1000 € behalten hat und auf keine Nachfrage zu einer sinnvollen Stellungnahme zu bewegen war. Ich hatte – wenn ich nicht 1000 € verlieren wollte – keine andere Wahl als zu klagen. Auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, einfach weil Dieter den A… nicht hochkriegt, sehe ich dreimal nicht ein. Klar gibt es da auch eine gewisse Genugtuung, dass er mit seinem Anwalt sicher höhere Kosten hatte als wir, aber ich führe diesen Prozess in erster Linie, um mein Geld wiederzukriegen, und nicht um Dieter mal eines auszuwischen.

Und wenn ich nun betrachte, dass die Rechnung wie folgt aussieht

Vergleich: 500 €

Kaution + Gerichtskosten + Auslagen: ca. 1800 €

dann wird vielleicht auch verständlich, dass es ja nicht so ist, dass ich mit 50% nicht zufrieden bin. Es ist schlicht ein schlechter Deal gegenüber einem gewonnenen Verfahren.

In der Begründung steht:

Der Vergleich beruht auf der Überlegung, dass angesichts des relativ geringen Streitwerts und der im tatsächlichen Bereich schwierigen Situation weitere Kosten durch eine vergleichsweise Regelung vermieden werden können. Aufgrund der Vielzahl der Beschädigungen der Wohnung, deren Zuordnung im Einzelfall kaum noch möglich sein dürfte, die aber teilweise wohl nicht vom Kläger zu vertreten sind und der Tatsache, dass die Beklagten bislang nur Angebote, aber keine Rechnungen vorgelegt haben, erscheint das Prozessrisiko auf beide Seiten gleichmäßig verteilt, so dass eine Regelung bei der Hälfte des eingeklagten Betrages sinnvoll erscheint.

Natürlich verstehe ich die Richterin da gut: 1000 € sind an und für sich ein Witz. Und wenn ich überlege, dass mich der Spaß bisher schon rund 800 € gekostet hat (und ich hab nicht mal einen Anwalt), dann steht das kaum in einem Verhältnis. Aber ich werde den Vergleich nicht aus Rücksicht auf die Justiz annehmen. Die anderen Punkte sind nämlich eben nur halb richtig. Von mir zu vertreten ist keiner der Schäden, und bei allen kann ich das – im Zweifelsfall mit Zeugen – auch beweisen. Dieter hat für nichts Beweise und sagt immer nur, ich würde lügen. Auch dass die Zuordnung der Schäden jetzt nur noch schwer möglich ist, ist nicht meine Schuld, da ich dieses Verfahren ja auch 2 Jahre früher hätte führen können, wenn Dieter nur mal gesagt hätte, was Sache ist.

Es ist natürlich schade, dass es jetzt kein Urteil geworden ist, aber ich hab die Zeit… 😉

14 Comments

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14 Responses to Es geht weiter!

  1. Nihilistin

    Jawoll, Sash, halt durch.
    Absolut nachvollziehbar und – aus meiner bescheidenen Sicht – sinnvoll.
    Für einen Richter sind Vergleichsangebote immer ein gangbarer Weg, und es ist ok dass die Richterin ihn vorgeschlagen hat. Aber wenn ich ihren Vergleichstext so lese, so finde ich, dass das Prozessrisiko nicht gleichmässig verteilt ist, sondern eindeutig D. das größere Problem hat.
    Daumendrückenderweise – Grüsse aus der Ferne

  2. Marcus

    500euro looool…..nicht zuvergessen das auf den reinen Streitwert von 1000euro Kaution sowieso noch Zinsen drauf kommen sollten 😉

    Sagmal, wenns nun bald zu einem entgültigen Urteil kommt….wie lange ist dann eigentlich die Auszahlungsfrist? ( Ich lauf jetzt auch schon gut ne Woche meinem Geld, nach einem gefällten Urteil hinterher hmpf ).

  3. Marcus

    @Sash ….deine kommentar funktion hatte zwischendurch paar fehler, ich kopiers mal hier rein:

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  4. TorstenW

    Hi Sash,
    der Vergleich hört sich echt ziemlich lächerlich an! Ich drück Dir die Daumen, daß Du den nun unvermeidlichen Prozess gewinnst!

    @Marcus: Ein Urteil wird m. W. 14 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe rechtsgültig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Danach kannst Du bzw. Dein Anwalt die Summe einfordern. Natürlich muss eine Frist gesetzt werden. Verstreicht diese, kannst Du einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragen. Damit sei jedoch vorsichtig, da Du ihn vorbezahlen mußt!

    Gruß TorstenW

  5. Marcus

    @TorstenW Ich hab mich auf ein Vergleichsangebot geeinigt, aber scheint wohl so als hätte der Angeklagte nicht wirklich eile mit der Zahlung.

  6. der Schwob

    Also ich sage dir jetzt eins.,.. Ablehnen!! nachdem mein einer Mitbewohner gerade eh in Stammheim wohnt, hab ich ein Zimmer für euch, um Dieter bei der kommenden verhandlung ins Gesicht zu lachen. Ausserdem, stelle ich mich als freiarbeitender Gerichtsvollzieher bzw Geldeintreiber vor… Isch weiss wo der wohnt!
    Nee jetzt mal im Ernst, ich halte wenig von Gerichten, aber dieser Vorschlag ist schon fast eine Beleidigung.
    EINspruch…EINschreiben…EIN paar Tausend her!

  7. Karin

    Na, das sieht ja danach aus, als ob man euch beide früher als gedacht wieder in Stuttgart begrüßen kann 🙂
    Nur mal so aus Neugierde, was verursacht an so nem Gerichtsverfahren so viele Kosten (mal abgesehen von den Fahrtkosten)? 800€ ist ja doch ne Menge, dafür dass nicht mal n Anwalt dabei ist.

  8. @Nihilistin:
    Da hast du Recht. Zum Beispiel spricht es in einem Rechtsstreit eindeutig für uns, dass die Schäden nicht mehr nachweisbar sind. Das ist Dieters Aufgabe, schließlich will er dafür Geld einbehalten. Das Risiko rein der Rechtslage nach ist ebensowenig 50/50 wie es dieses Angebot ist. Nur mehr zu meiner Seite hin 😉

  9. @Marcus:
    Nach der Fehlermeldung muss ich mal schauen. Sorry, meine Zeit ist gerade knapp.

    Hat noch wer Probleme damit?

    Und bei dem Vergleichsangebot stimmt die Rechnung für uns wie bereits gesagt kein bisschen. Der Witz ist: Dieter hätte, wenn wir alle annehmen würden, auch rund 1000 € für die Sache gezahlt…

  10. @Schwob:
    Für die Richterin ist es logisch, aber in der Realität zahlt Dieter damit sowieso 1000 € (inkl. Anwalt und Gericht) und ich komme am Ende auf 0. Das ist eigentlich Blödsinn für beide Seiten…
    Aber gut, es geht weiter! Das mit dem Zimmer nehmen wir natürlich gerne an 😀

  11. @Karin:
    Ich freu mich auch drauf, euch wiederzusehen (wenn es wirklich so kommt)!
    Die Kosten fürs Gericht sind eigentlich überschaubar. So ganz genau wissen wir es gerade auch nicht aus dem Stegreif – aber die dicksten Kosten bei uns sind Anfahrt, Verdienstausfall und am Ende wahrscheinlich sogar die Kopierkosten 😉
    Gericht inkl. Mahnbescheid war irgendwas zwischen 200 und 300 €.

  12. Ozie

    @Karin:
    Nicht zu vergessen die Übernachtungspauschale für Hotelkosten und so. *hüstel* 😉

  13. Chris

    Hehe, netter Vergleich 🙂
    Dranbleiben, drücke die Daumen. Jetzt heißt es wieder 2-3 Monate warten? :/
    Egal, sind ja auch andere lesenswerte Artikel hier!
    Chris

  14. @Chris:
    Die Frist für die Stellungnahme endet am 5. Februar. Mal sehen, wie lange das dann letztlich dauert… 🙁

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