8 Antworten

  1. Susanne StoHelit
    14. November 2009

    nimm Dir nen Anwalt, denn Recht haben und Recht bekommen ist ist in Deutschland ein gewaltiger Unterschied.

    leider

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  2. Daniel
    14. November 2009

    Hei Sash,

    freut mich daß dieses Dokument noch aufgetaucht ist – das könnte tatsächlich der Schlüssel zum Sieg sein.
    Ich hab auch lange überlegt warum die Richterin so einen Sinneswandel hatte – letztendlich liegt es denke ich daran, daß sie es geschafft haben (vor allem Petra), das Gericht zu überzeugen, daß ein paar halbstarke Jugendliche ihr die Wohnung komplett demoliert haben (um es mal ganz krass auszudrücken). Ich denke mal die Richterin hatte da irgendwie Mitgefühl mit den Vermietern (hat man finde ich besonders deutlich gemerkt als es um die Fließen im Bad ging mit den Window Colours ging, wo Petra gesagt hat sie hätte stundenlang versucht sie abzumachen, und die Richterin ihr beigepflichtet hat, sie wüßte selbst wie schwer sowas abzumachen ging). Sie wolle wohl nicht den Vermietern zu den Schäden noch die 1000 Euro reindrücken, und hat deshalb ihre vorherige Meinung geändert, und dir eine Auflage erteilt, von der niemand (ich denk in dem Moment nicht mal du selbst) geglaubt hat, daß du sie erfüllen kannst.
    Also das ist nur meine Meinung, vielleicht hat ihr Sinneswandel ja aber auch ganz andere Hintergründe. Aber wie auch immer, ich denk du hast gesehen daß es einige Überraschungen für einen Rechtslaien geben kann, von daher muß ich Susanne hier zustimmen, und meine Meinung ist immer noch die gleiche wie direkt nach der Verhandlung: Nimm dir einen guten Anwalt. Gerade weil die Chancen so gut stehen, hast du praktisch kein finanzielles Risiko (den zahlt wenn du gewinnst ja eh Dieter), aber vielleicht vermeidet es noch die ein- oder andere Überraschung.
    Kleiner Tipp, achte darauf daß es ein Fachanwalt für Mietrecht ist (Wer sich Fachanwalt nennt, muß in diesem Gebiet eine Mindestanzahl von Prozessen vorweisen und spezielle Prüfungen abgelegt haben). Dann hast du noch einen großen Vorteil gegenüber von Dieter, dessen Anwalt scheint ja auf dem Gebiet kein so großer Spezialist zu sein (was man ja daran gemerkt hat wie die Richterin ihn Anfangs zurechtgewiesen hat).

    Daniel

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  3. Marcus
    14. November 2009

    Armer Sash, die Gerichtsverhandlung war ja anscheinend die reinste Achterbahnfahrt…..aber Ende gut, alles gut. ( In wiefern zählen eigentlich Dokumente in Kopie vor Gericht?…..es ist ja wohl davon auszugehen, das des Original bei Dieter liegt, oder? )

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  4. Sash
    14. November 2009

    @Susanne StoHelit:
    Ich denke, wir werden es nicht tun. Ich kann den Gedankengang verstehen, aber ich bin ziemlich sicher, dass das in unserem Fall ein Fass ohne Boden ist. Glaubt mir, ich versuche, hier im Blog schon ausführlich zu erklären, was Tatsache war. Aber es ist schlicht unmöglich, Menschen auf den gleichen Wissensstand zu bringen. Insofern könnte man Überraschungen nie sicher vorbeugen. Das ist zumindest meine Meinung dazu.

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  5. Sash
    14. November 2009

    @Daniel:
    Was meinst du, wie es uns ging? 🙂 Wir waren sowas von happy!
    Was den Sinneswandel angeht: Du könntest Recht haben, es ist zumindest das einzige, was momentan plausibel ist. Daran haben wir auch schon gedacht. Wir bereiten uns in diese Richtung sehr intensiv vor, und wir werden alle nötigen Aussagen treffen und Beweise auffahren, die es ihr ermöglichen, sich ein Bild von der Wohnung zu machen wie sie wirklich war.
    Ebenso wie ich ja vor Gericht noch keinerlei Möglichkeit hatte, das Engagement von den Beiden als Vermieter zu erläutern.
    Ich kann auch deinen Vorschlag, einen Anwalt zu konsultieren, nachvollziehen, aber vorerst denke ich nicht, dass es der Sache sonderlich dienlich ist.
    Aber ja: Sein Anwalt ist kein Held auf dem Gebiet. Kommt davon, wenn man einen Fachanwalt für Sozialrecht nimmt…

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  6. Sash
    14. November 2009

    @Marcus:
    Wenn es zu einer offiziellen Beweisaufnahme kommt, dann zählen nur Originale. Aber wir haben ein Original. Die Kündigung wurde – die Erinnerung kam langsam – in zweifacher Ausfertigung unterschrieben. Das uns vorliegende ist genauso original wie das, das Dieter haben müsste.

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  7. Daniel
    14. November 2009

    @Sash: Letztendlich mußt du entscheiden, ich aber ich würde definitiv einen Anwalt nehmen. Wer weiß was es noch für Gesetze gibt, oder welche Kleinigkeiten es noch gibt, die ihr übersehen habt (was kein Vorwurf ist – würde mir ebenso passieren, da ich auch Laie bin). Nehmen wir mal an du verlierst, und gehst in Beruf, dann brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt , soweit ich weiß wird die Berufung vor dem Landgericht verhandelt, und dort herrscht Anwaltszwang.
    Sprich: Gewinnst du jetzt (mit Anwalt), bezahlt den Dieter. Verlierst du (ohne Anwalt) und gehst dann in Berufung, brauchst du sowieso einen Anwalt. Wenn du also vorhast, bei einer evtl. Niederlage in Berufung zu gehen, kannst du dir den Anwalt auch gleich nehmen. Keinen Anwalt zu nehmen würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn du nach einer Niederlage keine weiteren Schritte unternimmst (damit der Anwalt dein Budget nicht noch mehr belastet). Da das ganze Verfahren ja jetzt schriftlich läuft, wäre es doch sinnvoll, wenn du dein Schreiben erstmal so verfaßt wie du es für gut und richtig hältst, und es dann von einem Fachmann gegenchecken läßt.
    Aber das sind nur meine Gedanken dazu – egal wie du dich entscheidest, viel Erfolg – und wenn jetzt alles gut geht wird eine Berufung sowieso nicht nötig sein. Ich bin jedenfalls gespannt wie es weitergeht.

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  8. Sash
    15. November 2009

    @Daniel:
    Ich kann die Überlegungen wirklich gut verstehen.
    Wir sind da einfach ein bisschen optimistisch 🙂

    Unser Fall ist – wenn auch von den Umständen her nicht – eigentlich recht simpel aufgebaut. Die Überraschungen sollten sich erledigt haben. Mietrecht ist ja eine recht klar umgrenzte Sache im BGB. Und Kautionen um so mehr.

    Was die Kosten angeht, hast du natürlich Recht. Und wir werden in die nächste Instanz gehen. Aber mir geht es bei der Anwalts-Geschichte auch wirklich nicht um die Kosten alleine. Ehrlich gesagt finde ich den Aufwand unangemessen.
    Das klingt vielleicht ein bisschen überheblich und ich will nicht behaupten, dass die Vorbereitungen zu der Sache ein Kinderspiel wären. Aber wie ich schon an anderer Stelle mal erwähnt habe:
    Alleine, einen Anwalt auf einen halbwegs adäquaten Wissensstand zu bringen, ist ein Heidenaufwand. Das ist ja schon für uns eine schwierige Geschichte.

    Zugegeben, die Geschichte mit der Verjährung ist bislang ziemlich im Sand verlaufen – aber sonst sind sämtliche Probleme weniger rechtlicher Natur als mehr eine Frage der Beweise.
    Sicher: Ein Anwalt hätte die drei Anträge, die wir heute mittag formuliert haben, schneller geschrieben. Dafür wissen wir jetzt auch genau, was drin steht. In diesem Fall sehe ich es wirklich als Vorteil an, selbst für alles verantwortlich zu sein.

    Und, zugegeben: Ein bisschen Arroganz ist schon auch dabei 😉

    Hoffen wir also, dass es klappt. Ich werde berichten!

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