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Abwesenheitsnotiz

Abwesenheitsnotizen sind langweilig!

Aber nein, irgendwie müssen sie ja sein. Warum nicht auch mal langweilig? Ursprünglich wollte ich erst morgen sowas raushauen, aber ich war irgendwie mit dem Text nicht zufrieden, und wann, wenn nicht nach rund 24 Stunden Wachsein sollte man so etwas schreiben, wenn es mal was anderes werden soll?

Ich und Ozie treffen hier sowas ähnliches wie letzte Startvorbereitungen für den dreitägigen Ausflug nach Stuttgart. Pünktlich am heutigen Morgen, also rund 24 Stunden vor Fahrtantritt haben wir mal sowas ähnliches wie eine Verbindlichkeit bei einer Autovermietung zustandegebracht.

Autos mieten ist ja so eine Sache: Im Prinzip sehr einfach und unproblematisch, aber bei uns stimmt immer irgendwas nicht. Die einzige Kreditkarte im Haus hat nicht genügend Verfügungsrahmen um die Kaution noch mit zu begleichen, die Karte für das bestgefüllte Konto läuft nicht auf den Namen des einzigen, der das Auto mieten darf und überhaupt ist eher zu viel Bargeld und zu wenig electronic cash in der Reisekasse. Wahrscheinlich eine Berufskrankheit meinerseits. Dann hat unser Autodealer ums Eck keine Kisten mehr da und wieder andere erlauben ec-Kartenzahlung nur bis 200 € zwischen 12 und 16 Uhr, wenn der Mond voll und die Karte nicht grün ist.

Wir probieren mal wieder eine andere Vermietung aus, und der Kontakt am Telefon war schon mal erste Sahne, der Preis ist völlig ok und wir sind irgendwie schon ein wenig hibbelig. Die letzten Klamotten rödeln im Trockner eine Extrarunde, während wir dem Wetter und dem Klamottenpacken wegen größtenteils textilfrei aufs Schlafen warten. Dank einer Coffee hab ich dann binnen einem Tag meinen Rhytmus umgestellt, und das ist schon die halbe Miete.

A prospos Miete: Weswegen Stuttgart? Soll ja anderswo auch ganz nett sein…

Der Termin ist quasi Pflicht. Im Rechtsstreit mit meinem Vermieter steht eine extrem wichtige und gleichermaßen unterhaltsame Zeugenvernehmung an. Wie schon so vieles könnte auch das prozessentscheidend sein, und auch wenn ich als Kläger keine Anwesenheitspflicht habe, wäre ich blöd, wenn ich mir die Gelegenheit entgehen lassen würde, mir das Spektakel reinzuziehen. Oder vielleicht sogar mal ein paar fiese Fragen einzureichen. Fieserweise findet es diesmal kurz vor dem Aufstehen statt.

Naja, darüber hinaus frohlocket mein Herz tatsächlich gar sehr, dass es mich mal wieder in heimatliche Gefilde trägt. Wenngleich der Termin familiär betrachtet schlecht liegt, so hoffe ich doch wenigstens mit dem Wiedersehen einiger weniger Leute, und stellvertretend für die blutsverwandte Baggage wird der Schwob mit mir am Mittwochabend Dartpfeile und Bierkrüge ein ums andere Mal stemmen.

Erfahrungsgemäß endet das damit, dass wir keine Brüder mehr sind, aber warten wir es ab :D

Ja, das Auto wird in den frühen Morgenstunden, so gegen 8 Uhr abgeholt. Wenn mir jemand also binnen der nächsten 4 Tage noch schnell ein paar Beschimpfungen zukommen lassen will, die ich erwidern soll, dann wären die nächsten 12 Stunden der sinnigste Zeitpunkt. Danach ist es wahrscheinlich erstmal ein bisschen ruhig, wenngleich ich die Hoffnung habe, dass ich wenigstens im Falle eines gewonnenen Verfahrens die Zeit finde, ein paar Spottverse zu Ungunsten des gegnerischen Anwaltes zu dichten und zu bloggen.

Ich wünsche jedenfalls allen da draussen eine ähnlich unterhaltsame Woche wie mir und viel Spaß!

Wir lesen voneinander. Bald.

:)

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Was macht eigentlich…

das Gericht?

Ich hab lange nichts mehr über das Verfahren geschrieben, das ich gegen meinen Vermieter am Laufen habe. Nun, der einfachste und offensichtlichste Grund ist auch der richtige: Es gibt keine News.

Wir gehen mehr oder minder gemütlich dem Termin der Zeugenvernehmung entgegen und schmieden die ersten Reisepläne. Stand der Dinge ist der, dass (endlich!) mal Dieter in der Beweispflicht ist, dass diese Schäden vor meiner Übernahme der Wohnung nicht existiert haben. Dank seines gering ausfallenden Interesses an Papier gab es natürlich auch damals kein Übergabeprotokoll, und so soll dieser Sachverhalt jetzt mit der Vernehmung seines Sohnes geklärt werden.

Das ist nach wie vor eine witzige Geschichte, da sie sich hier ziemlich verrannt haben. Besagter Sohn war nämlich bei der entsprechenden Wohnungsübernahme gar nicht anwesend.

Eben habe ich mich mit einem Telefonanruf bei Gericht davon überzeugt, dass er tatsächlich geladen wurde, und so langsam bin ich echt beängstigt ob der Überlegung, dass René dort eine Falschaussage machen könnte. Allerdings weniger meinetwegen, sondern seinetwegen. Zu meiner Version der Geschichte sind immerhin auch zwei Zeugen geladen und ich glaube, dass eine Falschaussage unter diesen Umständen recht leicht zu entlarven sein wird.

Ich hoffe, dass er clever ist und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.

Was es für uns bedeuten würde, wenn es keinen erbrachten Beweis dafür gibt, dass wir Schäden verursacht haben, brauche ich sicher nicht näher erläutern. ;)

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Noch ein Hunni…

So, wenn es nach uns geht, geht das mit dem Gericht in die nächste Runde. Die hundert Euro Vorschuss für die Auslagen der Zeugen sind bezahlt. Jetzt wird es spannend sein zu beobachten, was Dieter und Petra tun. Gut, die werden wahrscheinlich eine Verzichtserklärung einreichen, falls sie René wirklich vorschicken sollten. Ich persönlich habe auch erwogen, die beiden Zeugen für unsere Seite deswegen anzuhauen, aber es dann verworfen, weil ich der Meinung bin, dass sie ihre Auslagen gerne geltend machen sollen. Wenn ich das Verfahren gewinne, dann zahle ich es nicht und wenn ich verliere, dann machen die paar Euro den Kohl auch nicht mehr fett.

Wie schon so oft in diesem Verfahren stehen wir an einem Punkt, an dem wir denken, dass die das jetzt nicht wirklich ernsthaft durchziehen werden. Aber – und das möchte ich vorsichtig ausdrücken – es ist inzwischen nicht mehr so, dass ich zu hundert Prozent überzeugt wäre, dass die Gegenseite sich in diesem Verfahren bezüglich der Aussagen an alle gesetzlichen Vorgaben hält und sehe das aufgrund des engen Verwandtschaftsverhältnisses auch für den Zeugen ähnlich.

Durch Hartnäckigkeit sind sie ja dann doch immer wieder aufgefallen.

Im Grunde können wir jetzt eigentlich bis Juni nur noch warten. Unsere Reisepläne gehen wir diesmal aber nur vorsichtig an, da wir doch einen Rückzieher der Gegenseite in letzter Sekunde für möglich halten und den Kurzbesuch dann eher ausfallen lassen würden. Ist ja auch eine Kostenfrage.

Erwähnenswert wäre noch die Zahlung an sich. Die Kontonummer vom Gericht wird nirgends genannt und für einen spontanen Besuch der Gerichtszahlstelle wohnen wir dann doch ein bisschen weit weg. Ich würde das eigentlich nur in Betracht ziehen, wenn ich mir die Taxikosten dafür anrechnen könnte :) Wäre ja eine schöne Tour…

Naja, letztlich ist die Frist für die Zahlung erst am folgenden Montag abgelaufen. Als ich gestern angerufen habe, war die Gerichtsmitarbeiterin nicht so erfreut, weil sie meinte, das Geld sei bis Montag sicher noch nicht da. Mein etwas höflicher ausformuliertes “WTF?” beantwortete sie damit, dass das über die Landesoberkasse Ba-Wü gehe, und auch bei einer sofortigen Überweisung wohl kaum in einer Woche beim Gericht eingegangen wäre.

Selbst die Nebenmühlen der Justiz mahlen offenbar langsam :)

Es sind

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Das wird nicht aufhören…

Dass man vor Gericht und auf hoher See alleine in der Hand Gottes ist, habe ich in den letzten Monaten zur Genüge gehört. Ich habe mich mit dem Prozess gegen meinen Ex-Vermieter dennoch immer relativ sicher gefühlt. Da das bei mir als Atheist nicht zwingend das Gleiche ist, war das ein Widerspruch, den das Gericht offensichtlich so nicht stehen lassen konnte.

Ich bin noch nicht soweit, dass ich mich ernstlich aufrege über die Geschichte, aber ich stelle mir in manchen Momenten gerne das Gesicht der Richterin vor, und lache dabei, wenn ich überlege wie es aussehen würde, wenn sie die tatsächlichen Umstände dieses Rechtsstreits sehen könnte und sich dann ihre eigenen Beschlüsse durchliest.

Das ist ernsthaft keine Beleidigung, denn mir ist durchaus klar, dass sie zwei Versionen des Geschehens kennt und natürlich unserer nicht mehr Glauben schenkt als der der Gegenpartei. Und keine noch so plastische Schilderung verschafft einem ein Gefühl für die Situation wie das eines am Geschehen beteiligten. Pornokonsumenten kennen diesen Unterschied wahrscheinlich mit am Besten.

Ja, ihr habt es erraten: Es gibt News. Ein Beschluss. Zur Beweisaufnahme.

Das ist grundsätzlich so ziemlich das ärgerlichste, denn es bedeutet einen nicht geringen Aufwand für so ziemlich alle Anwesenden. Das wirklich Traurige vorneweg: Ich bin nach wie vor kein Jurist, aber nichts in diesem Verfahren gesagtes oder geschriebenes haben mich bisher davon überzeugen können, dass es gesetzlich nötig wäre, sich über all den Kram zu unterhalten, der jetzt seit einem halben Jahr Thema ist. Ich halte nach wie vor den Versuch Dieters, die Kaution einzubehalten und das im Nachhinein mit einer Aufrechnung zu begründen für nicht haltbar, verjährt, albern und ungerecht, und sollte uns ein anderes Urteil gesprochen werden, dann sehe ich das  – wie Rechtsanwalt Jens Hänsch kürzlich einen Anwalt zitiert hat – “lediglich als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Berufung”. (via Lawblog)

Aber vorerst streiten wir uns weiter um angeblich von mir verursachte Schäden.

Die Existenz derselben – wir sind immer noch bei “Graffiti”, beklebten Badfliesen und einer kaputten Duschabtrennung – soll nun bewiesen werden. Das ist grundsätzlich ja gar nicht mal schlecht, weil es immerhin bedeutet, dass die Kostenvoranschläge, deren Wahrheitsgehalt wir ja bezweifeln, offensichtlich nicht ausreichen. Leider ist das nicht alles. Unsere Gegenbeweise werden offenbar ebensowenig anerkannt. Ganz offensichtlich geht es nun tatsächlich darum, ob die Schäden zum fraglichen Zeitpunkt verursacht wurden. Das ist beim größten Part, den “Graffiti” völlig irrelevant, da es rechtlich eindeutig ist, wer das Streichen zu übernehmen hat. Aber das ist nichts – aber auch GAR NICHTS – gegen die Form der Beweisaufnahme:

2. Der Beweis wird erhoben durch Vernehmung des Zeugen René, zu laden über die Beklagten.

Das heisst also, um das noch mal klarzustellen: Die Vernehmung von René, der zum fraglichen Zeitpunkt niemals in der Wohnung war, soll nun also bezeugen, dass die Schäden in der Höhe, die in offensichtlich gefälschten Kostenvoranschlägen dargelegt wird, noch nicht, bzw. schon existiert haben.

Sollte jemand einen Film über das Verfahren planen: Lasst diesen Vorschlag aus, das glaubt niemand!

Aber wie gesagt: Das ist natürlich nur unser Standpunkt. Für die Richterin ist René – obwohl wir seine Anwesenheit stets bestritten haben – natürlich der einzige Zeuge für die Beklagtenseite – und mehr noch: auch der einzige Beweis überhaupt, der von ihnen angekündigt wurde.

In seiner Haut möchte ich jetzt nicht stecken, ehrlich! Es ist unwahrscheinlich, dass Dieter noch weitere Beweise erbringen kann, womit das Verfahren mit René stehen und fallen könnte. Und welche Rechtsmittel mir bei mancher Art von Aussage bleiben, weiss ich…

Bevor ich es vergesse: 2 unserer Zeugen sind auch zur Vernehmung geladen.

Ja, die Zeichen stehen auf Kurzurlaub in Stuttgart zur Sommerzeit. Der Termin steht fest, nicht allerdings, ob und wie wir genau hinkommen werden. Gibt ja auch noch vielfältige Formen der Vertretung etc. Ist also alles noch halbgar und nähere Infos werden erst noch folgen.

Und meinem Prozessgegner rate ich ganz dringend, die Notbremse zu ziehen, bevor es kriminell wird.

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Finde den neuen Ordner

Einer dieser Ordner ist neu... Quelle: Sash

Einer dieser Ordner ist neu... Quelle: Sash

Tja, einer der Ordner ist tatsächlich neu. Und was drin ist, sollte trotz halbwegs kryptischer Beschriftung auch klar sein. Vom Gericht gab es nun ja ewig keine Neuigkeiten mehr, und wir hatten die Sorge, dass da eventuell irgendwas auf dem Postweg verloren gegangen ist.

In den letzten Tagen habe ich immer mal wieder versucht, das Gericht telefonisch zu erreichen, um in Erfahrung zu bringen, ob es was gab, aber meine Wachzeiten waren irgendwie inkompatibel zu den Öffnungszeiten, sodass sich am Ende immer nur eine tote Leitung ergab.

Heute allerdings – ihr seht ja, ich bin zu einer für mich brachial dämlichen Zeit schon wach – hat es endlich geklappt. Passiert ist bisher nichts. Unser Schreiben, mit dem wir den Vergleich abgelehnt haben, schmückt offenbar als letztes Blatt die Akte, was in gewisser Weise beruhigt.

Die Gerichtsbedienstete hat allerdings etwas in meinen Ohren sehr angenehmes gesagt:

“Au, des muss i der Richterin hinlege, des isch entscheidungsreif! Sie krieget in de nächschde Daag was!”

Na dann bin ich ja mal gespannt! :)

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Zustimmung! Und alle so: Yeah!

Time for Justice!

Neues vom Gericht also. Naja, vom Gericht selbst eigentlich nicht. Wir haben die Stellungnahme von Dieters Anwalt zum Vergleichsangebot zugestellt bekommen. Die liest sich vollumfänglich so:

In Sachen

Sash ./. Dieter

wird für die Beklagten mitgeteilt, dass diese dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag gemäß Beschluss vom 14.01.2009 zustimmen.

Einer Protokollierung im schriftlichen Verfahren steht aus Sicht der Beklagten nichts entgegen.

Das ist mal wieder ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum positiven Ausgang des Verfahrens, der einzig und alleine den unangenehm kühlen Schatten wirft, dass wir ursprünglich dachten, es wäre gar keine Meile bis zum Ziel. Aber sei es drum.

Bevor jemand fragt: Ja, es ist ein netter Beitrag zur unfreiwilligen Komik des Ganzen, dass jetzt nicht nur Dieter Kostenvoranschläge rückdatiert, sondern auch sein Anwalt die Gerichtsbeschlüsse :)
Nein, das ist ein Fehler, den ich von ihm erwartet habe nachvollziehen kann.

Sie stimmen dem Vergleichsangebot also zu. Wahnsinn! Die direkte Wirkung auf den Prozess ist zwar gleich null – schließlich steht es jedem frei, ein nettes Angebot abzulehnen – aber ganz ohne Grund freue ich mich nicht.

Wir haben, wie schon erwähnt, abgelehnt. Wie stets taten wir dies etwas vielsagender, mit markigen Worten und immerhin netter zu lesen. Ich will euch den Text nicht vorenthalten:

Ich war im Gegensatz zu den Beklagten immer zu einer außergerichtlichen Einigung bereit und bin ihnen trotz fehlender Abrechnung bereits bei der Höhe meiner Forderung entgegen gekommen. Die Beklagten haben während des Verfahrens mit falschen Behauptungen bezüglich der Kündigung von Sven und zweifelhaften Kostenvoranschlägen versucht, die nicht erfolgte Auszahlung nachträglich zu rechtfertigen.

Ich halte die angekündigten Beweise der Beklagten nicht für ausreichend, um eine Aufrechnung zu rechtfertigen und bin der Überzeugung, dass weder der Zeugenbeweis durch René, noch die Kostenvoranschläge einer Überprüfung standhalten werden.

Ich bin nicht bereit, den Beklagten mehr als die Hälfte meiner Sicherheitsleistung zu überlassen, auf sämtliche Zinsen für Kaution und Verzug zu verzichten und Prozesskosten zu tragen, nur weil die Beklagten es versäumt haben, Sven im Jahr 2006 für die ihnen entstandenen Schäden zu belangen.

Ich bin bereit, den Rechtsweg auszuschöpfen um meine Sicherheitsleistung zurückzuerhalten und stimme dem Vergleichsangebot daher nicht zu.

Ich hoffe, ich nerve die Richterin nicht zu sehr mit meinen Ausführungen, aber wir wollten doch keine Zweifel aufkommen lassen.

Warum aber freue ich mich so diebisch?

Weil sich unsere letzte Vermutung bewahrheitet hat: Sie sind auf den Vergleich eingegangen. Das mag man vielleicht in gewisser Weise für Vernunft halten, denn schließlich kostet so ein Rechtsstreit ja auch was. Aber genau genommen sind die Auslagen, die die beiden mit diesem Vergleich zu tragen haben, bereits höher als die eigentliche Kaution, was im Grunde nur einen Schluss zulässt: Wenn sie das schon annehmen, haben sie kaum Hoffnung, anders mehr herauszuholen. Noch einfacher: Der Anwalt hat auf diesen Vergleich hingearbeitet.

Da der Streitwert so gering ist, hat keine von uns Parteien irgendwas gewonnen, wenn die gegnerische Seite nicht die Prozesskosten übernimmt. Mit 50% der Gerichtskosten, 500 € der Kaution und ihrem Anwalt belaufen sich die Kosten für die beiden anderen auf irgendwas zwischen 1000 und 1500 €. Da bleibt von 1000 € Kaution nicht gerade was übrig. Auch nicht mit Zinsen…

Wenn ich dem zugestimmt hätte, könnte ich die “gewonnenen” 500 € mit meinen Anreisekosten und meinem Verdienstausfall aufrechnen, wobei unterm Strich nachher auch maximal eine schwarze Null steht. Von der Tatsache, dass die restlichen 5 Hunderter ja auch Verlust wären, ganz abgesehen.

Das heisst, fair wäre der Deal in gewisser Weise schon:

Dieter kann das Geld nicht behalten, weil der Rechtsstreit so viel kostet und ich kriege nichts, weil der Rechtsstreit so viel kostet. Und ich halte meine Ex-Vermieter nicht für so blöd, dass sie das nicht auch wüssten.

Aber da offenbart sich der kleine Unterschied zwischen den Parteien in dieser Geschichte. Ich möchte meine Kaution zurück, so komplett wie ich sie einfordere, und im Grunde weiss ich, dass ich rechtlich auf einer sicheren Seite stehe. Der vorletzte Satz in meiner Stellungnahme ist ernst gemeint: Ich werde den Rechtsweg ausschöpfen! Das schließt bei diesem geringen Streitwert zwar maximal eine zweite Instanz ein, aber da werde ich nicht zögern.
Dieter und Petra kommt natürlich nicht diese luxuriöse Einstellung zu Gute. Die sind von der Sache nur genervt, sie wollten nie ein Verfahren und fühlen sich in ihrer monetären Ruhe gestört. Für sie ist alles ein Gewinn, was sie weniger zahlen müssen.

Und das zeigt sich auch ein wenig im ganzen Verlauf.

Wir haben bei diesem Verfahren teils aus Naivität, teils aus Kalkül heraus immer als Laien argumentiert und sind mit der Einstellung ran, dass man auch mal blumige Briefe ans Gericht schicken kann. Unsere Argumentation bedient sich lediglich der Wahrheit und diese komfortable Tatsache erlaubt es uns, Dinge auszuführen, auszuschmücken und ins Detail zu gehen. Den getroffenen Hunden bleibt nur kurzes Bellen und wenn das nicht hilft, knurren sie eben. Stimmt nicht! Naja, stimmt! Aber das andere nicht!

Ich weiss natürlich immer noch nicht, wie lange das Spielchen noch gehen soll. Wird es noch eine Beweisaufnahme geben oder schmeißt die Gegenseite das Handtuch bereits vorher? Fällt der Urteilsspruch tatsächlich so ungünstig für uns, dass wir beschließen, ihn anzufechten? Das wird man sehen.

Aber ich hab mal wieder verdammt gute Laune wegen der Sache, und es sollte der Gegenseite zu denken geben, dass ich so etwas über ein Gerichtsverfahren schreibe ;)

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Es geht weiter!

Es kam wie es kommen musste. Nur später als erwartet. Der Brief vom Amtsgericht Stuttgart ist angekommen, und ich freue mich, verkünden zu dürfen: Es geht weiter!

Wir werden alle noch ein bisschen Spaß an diesem Verfahren haben!

Die Richterin hat nun ein Vergleichsangebot vorgelegt, das ich eigentlich unbesehen ablehnen könnte. Die Begründung für das Ablehnen eines Vergleichs hatte ich bei der mündlichen Verhandlung am 11.11.09 schon dabei, ich muss sie eigentlich nur noch ergänzen um ein paar Punkte, die inzwischen noch zusätzlich dagegen sprechen.

Also der vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass Dieter mir 500 € zahlt und jeder seine Auslagen selbst trägt.

Ich verstehe das Angebot, aber eine derartige Einigung kommt für mich nicht in Frage. Nicht einmal “aus Prinzip”, wie man so schön sagt. Und 500 € wären im Moment auch nicht zu verachten, ganz klarer Fall. Aber nicht unter diesen Umständen!

An den 500 € habe ich zu bemängeln, dass Dieter mir bisher für 0,00 € der Schadenssumme nachgewiesen hat, dass ich dafür verantwortlich bin. Warum also sollte ich ihm hier 500 € schenken?

Zu den Kosten: Ich habe diese Klage nicht eingereicht, weil ich gerne mal einen Prozess führe. Ich habe Klage eingereicht, weil mein Ex-Vermieter wort- und grundlos meine Kaution von 1000 € behalten hat und auf keine Nachfrage zu einer sinnvollen Stellungnahme zu bewegen war. Ich hatte – wenn ich nicht 1000 € verlieren wollte – keine andere Wahl als zu klagen. Auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, einfach weil Dieter den A… nicht hochkriegt, sehe ich dreimal nicht ein. Klar gibt es da auch eine gewisse Genugtuung, dass er mit seinem Anwalt sicher höhere Kosten hatte als wir, aber ich führe diesen Prozess in erster Linie, um mein Geld wiederzukriegen, und nicht um Dieter mal eines auszuwischen.

Und wenn ich nun betrachte, dass die Rechnung wie folgt aussieht

Vergleich: 500 €

Kaution + Gerichtskosten + Auslagen: ca. 1800 €

dann wird vielleicht auch verständlich, dass es ja nicht so ist, dass ich mit 50% nicht zufrieden bin. Es ist schlicht ein schlechter Deal gegenüber einem gewonnenen Verfahren.

In der Begründung steht:

Der Vergleich beruht auf der Überlegung, dass angesichts des relativ geringen Streitwerts und der im tatsächlichen Bereich schwierigen Situation weitere Kosten durch eine vergleichsweise Regelung vermieden werden können. Aufgrund der Vielzahl der Beschädigungen der Wohnung, deren Zuordnung im Einzelfall kaum noch möglich sein dürfte, die aber teilweise wohl nicht vom Kläger zu vertreten sind und der Tatsache, dass die Beklagten bislang nur Angebote, aber keine Rechnungen vorgelegt haben, erscheint das Prozessrisiko auf beide Seiten gleichmäßig verteilt, so dass eine Regelung bei der Hälfte des eingeklagten Betrages sinnvoll erscheint.

Natürlich verstehe ich die Richterin da gut: 1000 € sind an und für sich ein Witz. Und wenn ich überlege, dass mich der Spaß bisher schon rund 800 € gekostet hat (und ich hab nicht mal einen Anwalt), dann steht das kaum in einem Verhältnis. Aber ich werde den Vergleich nicht aus Rücksicht auf die Justiz annehmen. Die anderen Punkte sind nämlich eben nur halb richtig. Von mir zu vertreten ist keiner der Schäden, und bei allen kann ich das – im Zweifelsfall mit Zeugen – auch beweisen. Dieter hat für nichts Beweise und sagt immer nur, ich würde lügen. Auch dass die Zuordnung der Schäden jetzt nur noch schwer möglich ist, ist nicht meine Schuld, da ich dieses Verfahren ja auch 2 Jahre früher hätte führen können, wenn Dieter nur mal gesagt hätte, was Sache ist.

Es ist natürlich schade, dass es jetzt kein Urteil geworden ist, aber ich hab die Zeit… ;)

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