Recht kompliziert

Die Vermietergeschichte geht in die nächste Runde. Ein schriftliches Vorverfahren ist quasi im Gange, und schon mit dem ersten Schreib aus meiner alten Heimat (der ganze Quatsch wird ja in Stuttgart verhandelt, offenbart sich mir wieder einmal, weswegen ich so meine Probleme mit der Justiz habe.

Wobei das Problem in diesem Fall schlicht der gesunde Menschen verstand ist.

Derletzt habe ich eine recht vielseitige Erklärung abgegeben zu dem zugegeben etwas sonderbaren Mietverhältnis in der alten Stuttgarter WG. Eine einseitige Anlage widmete sich beispielsweise schon alleine der Frage, weswegen kein schriftlicher Mietvertrag existiert und weswegen ich die Verantwortung dafür bei unserem Ex-Vermieter sehe. Und dann bekomme ich gestern also Post, und was lese ich da?

Das hier:

Äh gut, ich schreib dann mal einen... Quelle: Sash

Äh gut, ich schreib dann mal einen... Quelle: Sash

Die Tatsache, dass ich auf das Wohlwollen dieses Gerichtes angewiesen bin, hält mich davon ab, einen leeren Umschlag zu schicken oder mich in der gebotenen Lautstärke dazu zu äußern, dass hier irgendjemand offensichtlich die Arbeit nicht macht, für die er da ist.

Ich denke mal, das wird ein witziges Telefonat, das ich da im Laufe des Tages führen werde 🙂

Der aktuelle Stand ist wohl der, dass unser werter Ex-Vermieter sich noch nicht zur Sache geäußert hat, und seine Frau wahrscheinlich dank des gestern eingegangenen Briefes mit unseren Erläuterungen mit Schaum vor dem Mund wilde Kriegsszenarien spinnt, die sicher nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Achtung, das sind natürlich nur Vermutungen!

Da ich keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, muss ich mir nun wohl nur nach darüber im Klaren werden, was genau die Formulierung

„Ein Antrag möge formuliert werden.“

nun für mich bedeutet. Bzw., was genau ich eigentlich beantragen muss: Ein Verfahren, eine Verurteilung, die Zahlung oder was? Naja, ich werde es noch rausfinden…

Arül – weil muss!

10 Comments

Filed under Haushalt

10 Responses to Recht kompliziert

  1. Michael

    Naja, dann wünsche ich Dir viel Glück. Wenn Du gewinnst, muß doch der Beklagte deinen Anwalt bezahlen.
    Ich nehme an, Du stellst den Antrag auf Rückzahlung der Kaution. Und den mußt Du begründen. Und da will das Gericht eben etwas Schriftliches sehen.
    Wir haben uns mal vor Gericht um einen Minibetrag gestritten, die Richterin war schnell mit der Beklagten fertig, weil diese ihren Antrag auf Klageabweisung nicht schriftlich innerhalb der vorgegebenen Frist vorgebracht hat. Sie meinte, das wolle sie so mündlich erläutern.
    Strike!!!!
    Die Verhandlung war nach 10 Minuten fertig. Mit den Gerichts- und unseren Anwaltskosten wurden aus den 100,00 € dann etwas über 300,00 €, die die Beklagte zahlen mußte.
    Unser Anwalt kam bedingt durch Verkehrstau 10 Minuten zu spät und da war alles schon gelaufen.
    Nur hatte der schön alles vorbereitet.

  2. @Michael:
    Die Begründungen sind ja schon alle eingereicht…
    Es ist an dieser Stelle zwar schwer dank des fehlenden Mietvertrags, letztlich existieren aber immerhin Schriftstücke, in denen der Vermieter sowohl Mietverhältnis als auch Kaution erwähnt und die Existenz derselben insofern nicht ohne ein enormes Maß an krimineller Energie leugnen kann.
    Ich habe immer noch die Hoffnung, dass sich mein Vermieter im Gegenzug einen Anwalt nimmt und der die Sache beendet, bevor es richtig losgeht.
    Naja, was daraus wird, sehen wir mal. Abgesehen von dem ganzen Hickhack sieht die Lage ja nach wie vor gut aus.

  3. Marco

    Der Antrag lautet in etwa: „In Sachen [Sash] ./. [Vermieter] wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger [Höhe der verlangten Kaution] Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem [Datum nach der ersten Fristsetzung zur Zahlung] zu zahlen.“

    Typischerweise beantragt man noch, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, aber darüber entscheidet das Gericht auch von Amts wegen, ist also überflüssig.

  4. @Marco:
    Danke!

    Das Amtsgericht Berlin wusste auch besser Bescheid, aber wie ich so den Ruf der Schwaben in der Hauptstadt verteidigen soll, weiss ich auch nicht 😉

  5. @Sash
    aber wie ich so den Ruf der Schwaben in der Hauptstadt verteidigen soll
    Warum solltest Du denn das auch tun sollen? 😉 ;D

  6. @Klaus:
    Na wenigstens will ich nicht schon meiner Herkunft wegen als Depp dastehen… 🙁

  7. @Sash
    gut wäre auch evtl. ein Kontoauszug, daß Du die Kaution bezahlt hast und/oder eine Quittung.
    Die Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, daß Du an der Adresse gemeldet warst, wirst Du wohl nicht mehr haben. Ist aber auch nicht so wichtig, wenn Du den Schriftverkehr eh hast.

    Viel Glück!

  8. @Trixi:
    Wenn’s so einfach wäre…
    Ich hab die Kaution ja nie gezahlt. Gezahlt hat sie mein Mitbewohner, der vor mir den Mietvertrag inne hatte. Die Kaution wurde nicht ausbezahlt, sondern quasi weitergereicht. Hab ich mir natürlich nicht quittieren lassen – hätten wir ja in den Mietvertrag reingenommen. Dass der gar nicht mehr zustande kommt, hat ja auch keiner geahnt…
    Aber auf die dreiste Idee, die Existenz der Kaution anzuzweifeln, wird er wohl kaum kommen. Und dann wird’s mit Schriftverkehr und Zeugen echt eng…

  9. soweit wird’s hoffentlich wirklich nicht kommen, aber ansonsten müßtest Du Deinen ehemaligen Mitbewohner ausfindig machen, aber erstmal nicht den Teufel an die Wand malen. 😉

  10. @Trixi:
    Ach, zu dem hab ich noch sporadischen Kontakt. Ich hab bloß bisher darauf verzichtet, ihn in die Sache reinzuziehen, weil er sicher keinen Bock drauf hat, ohne dass es nötig ist, im Gericht rumzupalavern…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert